Turnverein Allmannsdorf

Jugendordnung

§1 Allgemeine Grundsätze

  1. Die Jugend führt und verwaltet sich in Zusammenarbeit mit dem Vereinsvorstand selbst.
  2. Die Jugend wirtschaftet weitgehendst selbständig und eigenverantwortlich über die ihr vom Verein zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel sowie über Zuschüsse und Spenden, die für die Vereinsjugend gewährt werden.

§2 Aufgaben

  1. Das Durchführen von Wettkämpfen, Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen wie z.B. Freizeiten, Tanzveranstaltungen, Diskussionsveranstaltungen, Begegnungsmaßnahmen usw.

§3 Organe

  1. Organe der Vereinsjugend sind:
    1. die Jugendversammlung
    2. der Jugendleiter
  2. Die Aufgaben der Vereinsjugendversammlung sind insbesondere:
    • das Festlegen der Richtlinien für die Jugendarbeit des Vereins
    • die Wahl des Jugendleiters (-leiterin) und seines Stellvertreters
    Die Vereinsjugendversammlung findet jährlich vor der Mitliederversammlung des Vereins statt. Stimmberechtigt kann jedes jugendliche Vereinsmitglied ab dem 10. Lebensjahr teilnehmen.
  3. Der Jugendleiter und sein Stellvertreter werden von der Jugendversammlung gewählt. Der Jugendleiter oder sein Stellvertreter ist stimmberechtigtes Mitglied des Vereinsvorstandes.
  4. Der Vereinsjugendleiter vertritt die Jugend des Vereins im Vorstand und nach außen in Absprache mit dem Vorstand.

§4 Inkrafttreten

  1. Die Jugendordnung tritt mit ihrer Annahme durch die Jugendversammlung in Kraft.

Konstanz-Allmannsdorf im März 1992

Die Jugendordnung steht hier als PDF-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.